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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08   

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https://dejure.org/2012,31819
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08 (https://dejure.org/2012,31819)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12.09.2012 - 1 L 62/08 (https://dejure.org/2012,31819)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 12. September 2012 - 1 L 62/08 (https://dejure.org/2012,31819)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08
    Diese Vorschrift regelt einen materiellrechtlichen Anspruch eines Kreuzungsbeteiligten auf Erstattung der Änderungskosten eines Bahnüberganges (BVerwG, Urt. v. 05.12.2000 - 11 C 6.00 -, BVerwGE 112, 253, 257; Urt. v. 12.06.2002 - 9 C 6/01 -, juris).

    Grundsätzlich hat die Klägerin Anspruch auf Prozesszinsen in entsprechender Anwendung der §§ 291, 288 BGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.06.2002 - 9 C 6/01 -, juris), d.h. ab Eintritt der Rechtshängigkeit der Forderung.

    Im Falle des Anspruches nach § 13 EKrG verbleibt es bei der Gewährung von Prozesszinsen (BVerwG, Urt. v. 12.06.2002, a.a.O).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2000 - 1 L 50/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08
    Hierbei handelt es sich um gerichtlich voll überprüfbare unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 13.04.2000 - 1 L 50/00 -, juris, Rn. 44; Marschall/Schweinsberg, a.a.O., § 3 Rn. 2.1).

    Ein kostengünstigeres Verfahren - darauf zielt das Vorbringen der Beklagten letztlich ab -, dessen im Vergleich zur Errichtung der EBÜT-80 Anlage niedrigeren Kosten dann nach §§ 3, 13 Abs. 1 Satz 1 EKrG allein zu Lasten der Beklagten erstattungsfähig wären, ist nicht ersichtlich (so auch OVG Magdeburg, Urt. v. 13.04.2000 - 1 L 50/00 -, juris, Rn. 48).

  • VG Greifswald, 22.01.2008 - 4 A 240/04

    Kostenersatzanspruch des Baulastträgers hinsichtlich der vom früheren

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08
    Die Klägerin hat am 06. Februar 2004 bei dem Verwaltungsgericht Greifswald Feststellungsklage erhoben (4 A 240/04) und zunächst beantragt,.

    die Beklagte unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 22. Januar 2008, Az.: 4 A 240/04, zu verurteilen, an sie 177.639,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Teilbetrag von 120.150,- Euro seit dem 13. Januar 2006 sowie weiterer Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Teilbetrag von 57.489,50 Euro seit dem 11. August 2008 zu zahlen.

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08
    Die Umstellung des zunächst auf eine Feststellung i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO gerichteten Klageantrages auf eine Leistungsklage und deren spätere betragsmäßige Abänderung sind als nicht zustimmungspflichtige Klageerweiterung i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO anzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 02.09.1991 - 7 L 34/90 -, juris, Rn. 24; BGH, Urt. v. 04.10.1984 - VII ZR 162/83 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 91 Rn. 9).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00

    Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08
    Diese Vorschrift regelt einen materiellrechtlichen Anspruch eines Kreuzungsbeteiligten auf Erstattung der Änderungskosten eines Bahnüberganges (BVerwG, Urt. v. 05.12.2000 - 11 C 6.00 -, BVerwGE 112, 253, 257; Urt. v. 12.06.2002 - 9 C 6/01 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1991 - 7 L 34/90

    Leistungsklage; Anspruch; Eisenbahnkreuzungsgesetz; Unzulässigkeit;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08
    Die Umstellung des zunächst auf eine Feststellung i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO gerichteten Klageantrages auf eine Leistungsklage und deren spätere betragsmäßige Abänderung sind als nicht zustimmungspflichtige Klageerweiterung i.S.v. § 264 Nr. 2 ZPO anzusehen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 02.09.1991 - 7 L 34/90 -, juris, Rn. 24; BGH, Urt. v. 04.10.1984 - VII ZR 162/83 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 91 Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 7 L 2839/95

    Kostenbeteiligung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz; Eisenbahnkreuzungsrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2012 - 1 L 62/08
    Denn die Träger der sich kreuzenden Verkehrswege sind verpflichtet, das immer verbleibende im Zusammenhang mit der Kreuzung stehende Restrisiko unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Technik so gering wie möglich zu halten (BVerwG, Urt. v. 11.03.1988 - 4 C 75/84 -, juris, Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.10.1997 - 7 L 2839/95 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 8 ZB 11.1881

    Eine Änderungsmaßnahme an der Kreuzung einer Bahnlinie mit einer Straße ist für

    Bei dem Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit nach § 3 EKrG handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. BVerwG vom 14.5.1992 VRS 83, 473/475; OVG Mecklenb.-Vorp. vom 12.9.2012 Az. 1 L 62/08 RdNr. 37).

    Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Gefahrenlage entstanden ist (vgl. BVerwG vom 11.3.1993 DÖV 1993, 825; OVG Mecklenb.-Vorp. vom 12.9.2012 Az. 1 L 62/08 RdNr. 38).

  • OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 C 4/12

    Klage einer Gemeinde gegen Planfeststellungsbeschluss wegen Verletzung ihrer

    Denn anders als in Verfahren nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, in dem eine Berufung auf die kommunale Finanzhoheit zur Abwehr eines Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 1 EKrG nicht möglich sein dürfte (vgl. OVG M-V, Urt. v. 12. September 2012 - 1 L 62/08 -, juris Rn. 47), kann eine Gemeinde bei der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses geltend machen, dass die für sie als Folge der Planfeststellung entstehenden Kostenbelastungen nicht oder fehlerhaft in die fachplanerische Abwägung eingestellt worden sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 7. Dezember 1995 - 5 S 152/95 -, juris Leitsatz 3) und sie dadurch in ihrer Finanzhoheit verletzt ist.

    Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 12. September 2012 - 1 L 62/08 -, juris Rn. 42) hat dies in einem Rechtsstreit, dem unstreitig ein identischer Sachverhalt zu Grunde lag, verneint.

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